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FAQ - Häufig gestellte Fragen

ACHTUNG! Wichtige Änderung

Schweizer Bürger benötigen ab dem 31. Januar 2020 für Bankangelegenheiten, Hauskauf usw. in Ungarn einen gültigen Reisepass! Die ID- Karte ist nicht mehr ausreichend!

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Ein Hauskauf im Ausland ist immer Vertrauenssache, in erster Linie zwischen Ihnen und uns. Fordern Sie uns heraus, lernen Sie uns persönlich kennen. Fragen Sie uns alles, was Sie wissen möchten – sei es ein noch so kleines Detail. Lassen Sie sich von uns beraten und Ihnen alles persönlich erklären, z.B. wie ein Hauskauf im Detail abläuft, was es dazu braucht und wie man auch die nachfolgenden Schritte optimiert. Hier haben wir für Sie ein paar häufig gestellte Fragen und Antworten aufgeführt. Für weiter Auskunft rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

 

+36 30 356 1817
info@schweiz-ungarn.ch


 

  • Kostet mich die gemeinsame Haus Besichtigung etwas?
    Wir besichtigen gemeinsam mit unseren Kunden die ausgewählten Objekte zu einem fix vereinbarten Termin. Dafür nehmen wir uns einen halben oder bei mehreren Objekten einen Tag Zeit. Bis zu drei ausgesuchten Objekten ist diese Dienstleistung kostenlos. Ab vier und mehr Objekten verrechnen wir 10'000 HUF ca. 35 Schweizer Franken für den Zeitaufwand und Benzinkosten. Kommt ein Kauf zustanden, wird Ihnen dieser Betrag natürlich gutgeschrieben. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine kurzfristig anberaumten Termine wahrnehmen können.
  • Wie erfahre ich die genauen Kosten des Immobilienerwerbs?
    Alle aufgeführten CHF Preise sind inkl. Maklergebühr. Basis ist der tagesaktuellen Wechselkurse. Dieser Kurs kann schwanken, Schweiz-Ungarn / E-Monder Bt. übernimmt keine Haftung für die Wechselkurse. Bei einem Kauf kommen zu dem Verkaufspreis die Anwaltskosten und die einmalige Staatliche-Erwerbsteuer von 4% vom Kaufpreis.
  • Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen?
    Schweiz-Ungarn / E-Monder Bt. verlangt in der Regel die Zahlung des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto unserer Vertrauensanwälte. Der Zeitpunkt des Zahlungstermins ist Vereinbarungssache. Ansonsten besteht grösstmögliche Wahlfreiheit bei der Vertragsgestaltung. Die einzelnen Vertragspunkte werden auf Vermittlung durch die E-Monder Hungary Bt. zwischen Käufern und Verkäufern individuell geregelt.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, den Kaufpreis zu bezahlen?
    Die einfachste und seriöseste Form für beide Vertragspartner ist das Treuhandkonto. Der Käufer überweist (oder zahlt in bar) den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Anwaltes, dieser zahlt den Kaufpreis spätestens 15 Tage nach Grundbucheintragung an den Verkäufer aus. Es sind jedoch auch andere Formen der Zahlung möglich. Diese werden je nach Wunsch und auf Vermittlung von Schweiz-Ungarn / E-Monder Bt. zwischen Käufern Verkäufern individuell geregelt. Bei der Zahlung auf ein anwaltliches Treuhandkonto fallen Bankspesen an die vom Käufer übernommen werden.
  • Wie lange dauert es, bis ich ins Grundbuch eingetragen bin?
    Vorausgesetzt, die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gleichzeitig mit der Vertrags-unterzeichnung, kann die Zeitspanne bis zum Bescheid über die Grundbucheintragung rund1 Monat dauern. Dieser Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Fristen für das Grundbuchsamt (30 Tage), dem Postweg und die Dauer der anwaltlichen Bearbeitung. Bei landwirtschaftlichen Flächen (Acker, Weide, Wiese, Wald, Obstgarten, Weinberg) kann die das Verfahren wegen seiner Komplexität durchaus 5-6 Monate dauern.
  • Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
    Die Grunderwerbsgebühr beträgt bei allen Immobilien 4% (vier Prozent) des Kaufpreises. Wenn Sie bei einem unbebauten Baugrundstück im Kaufvertrag eine Erklärung abgeben, innerhalb von 4 Jahren zu bauen und bis bis zur Frist eine entsprechende Benutzungs- bewilligung) einreichen, zahlen Sie keine Grunderwerbsgebühr. Erfüllen Sie die zeitlichen Auflagen jedoch nicht, wird Ihnen die doppelte Grunderwerbsgebühr vorgeschrieben. Diese Möglichkeit besteht nur für "Natürliche Personen" und nicht für "Juristische Personen"
  • Wann wird die Grunderwerbssteuer fällig?
    Die Verrechnung erfolgt nach Grundbucheintragung und die Rechnung geht an die im Kaufvertrag angeführte Wohnadresse oder an eine von Ihnen bestimmte Wohnadresse in der Schweiz. Dies kann gut 3-4 Monate dauern.
  • Anwalt oder Notar?
    Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten hat in Ungarn der Anwalt bei Immobilien-Kaufverträgen auch Notarfunktion. Es bedarf also bei einem, vor einem Anwalt abgeschlossenen Immobilien-Kaufvertrag keiner Beglaubigung durch einen öffentlichen Notar. In diesem Fall darf der Anwalt jedoch keine der Vertragsparteien benachteiligen. Dafür haftet er auch.
  • Was hat es mit der Beglaubigung des Reisedokumentes auf sich?
    Für die Kaufabwicklung wird von bestimmten Ausländern auch eine Kopie eines gültigen Reisedokumentes (Reisepass, Personalausweis) verlangt. Diese Kopie muss durch einen ungarischen öffentlichen Notar beglaubigt werden. Die Vorlage eines beglaubigten Reisedokumentes gilt nicht für EU-Bürger und Bürger assozierter Länder, wie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, ..)
  • Ist eine Fremdfinanzierung möglich?
    Derzeit sind uns keine ausländischen Banken bekannt, die private Immobilien in Ungarn finanzieren. Es gibt einige ungarische Banken die Hypotheken anbieten diese sind allerdings recht teuer. Fragen Sie uns an.
  • Wie errechnet sich der Wechselkurs auf der Homepage?
    Schweiz-Ungarn / E-monder Bt. bezieht die Daten für die Berechnung des Wechsel-kurses automatisch und um rund 12 Stunden zeitversetzt von internationalen Dienstleistern. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert zu Ihrer finanziellen Orientierung. Es ist durchaus möglich, dass sich die Preise von Tag zu Tag ändern. Schweiz-Ungarn / E-monder Bt. übernimmt keine Haftung für die Wechselkurse.
  • Gibt es Einfuhrbestimmungen für Bargeld?
    Ja. Die seit 15. Juni 2007 geltenden Einfuhrbestimmungen für Barmittel in die EU besagen wie folgt: Wird bei Reisen in die EU und aus der EU Bargeld im Wert von 10.000 Euro/Person oder mehr mitgeführt, ist eine Anmeldung bei den Zollbehörden zwingend erforderlich.
  • Wann sind die Gebühren und die Anwaltskosten fällig?
    Die Anwaltskosten, die Gebühren für das Verfahren vor der Komitatsbehörde, der beglaubigte Grundbuchauszug und die Kosten für die Übersetzung (falls erforderlich), sind bei Vertragsunterzeichnung fällig.
  • Kann ich jemanden bevollmächtigen?
    Wenn Vertragsparteien nicht zur Unterschrift vor dem Anwalt/Notar erscheinen können, gibt es die Möglichkeit einer Bevollmächtigung. Unsere Vertragsanwälte erstellen Ihnen den Kaufvertag in Ungarisch und in Ihrer Muttersprache und schicken Ihnen diese per Post zur Unterschrift zu. Ihre Unterschrift muss von einem Notar in der Schweiz beglaubigt werden und ein Apostille (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) muss ausgestellt werden. In vielen Fällen ist es jedoch zeitlich nicht möglich, Käufer und Verkäufer kurzfristig an einen Tisch zu bringen. Besonders weit angereiste Kunden bevorzugen eine Vollmacht, in der sie uns mit der Abwicklung betrauen. In dieser Vollmacht ist genau festgelegt, welche Immobilie zu welchen Konditionen Schweiz-Ungarn / E-Minder Bt. im Namen des Kunden erwerben soll.
  • Wie viel Land kann ich erwerben?
    Ausländer können in Ungarn pro Person ein Objek in der Grösse bis zu 1 Hektar erwerben.
  • Kann ich landwirtschaftliche Flächen kaufen?
    Der Erwerb von landwirtschaftlichen Gebieten (Acker, Wald, Wiese, Weide, Obstgarten und Geschlossener Garten (Weinberg)) durch EU-Bürger (und Assoziierte) ist derzeit nur bis zu 10.000m² (1 ha) möglich. Dieses Verfahren ist sehr langwierig (ca. 5-6 Monate). Da im Rahmen dieses Verfahrens ein Aushang auf der jeweiligen Gemeinde notwendig ist, bezeichnen wir es auch als Aushangverfahren. Details erklären wir Ihnen gerne telefonisch. Für als Privatlandwirte steuerrechtlich angemeldete Personen aus dem EU-Raum und der EU-Assoziierten gilt nach drei Jahren die Gleichstellung mit ungarischen Bürgern. In diesem Fall ist der Erwerb von Flächen bis zu 300 HA möglich.
  • Sind Vorverträge möglich?
    In manchen Fällen werden Vorverträge geschlossen, die einen späteren Vertrag in Aussicht stellen. Diese Vorverträge habe die selben Punkte des späteren Kaufvertrages zu beinhalten.
  • Wie hoch ist die Anzahlung?
    In Ungarn wird häufig ein Teil des Kaufpreises als sogenanntes Angeld (Foglaló) ausbezahlt. Es handelt sich dabei zumeist um Anzahlungen in der Höhe von rund 10 Prozent des Kaufpreises. Der Käufer hat durch die Zahlung von Angeld die weitestgehende Garantie, dass der Verkäufer nicht den Verkauf storniert. Tut er dies doch, muss der Verkäufer die doppelte Höhe des Angeldes (der Anzahlung) refundieren. Wenn Käufer vertragsbrüchig werden, dann verlieren diese das Angeld.
  • Kosten Krankenkassenkarte in HU anfordern - "TAJ kártya"
    Für den Antrag und die Bestellung einer Krankenkassenkarte hier in Ungarn verrechnen wir 15'000 HUF pro Person (ca 44.- CHF)
  • Kosten für die Umschreibung von Gas - Storm - Wasser
    Die Umschreibung der Komunalwerke kostet pauschal CHF 60.-/ 17'500 HUF
  • Kosten für Ihre Anmeldung in Ungarn - Lakcímkártya - Niederlassungs Papiere
    Wir organiseren für Sie Ihre Anmeldung in Ungarn - Terminvereinbarung bei der Behörde in der zuständigen Komitat Hauptstadt. Deutschprachige Begleitung. Pauschal CHF 120.00 / 35'000 HUF Was Sie benötigen: - Reisepass / ID - Krankenkasse Karte - Abmeldung aus der Schweiz - Bank Kontauszug (nicht älter als ein Monat) - Kaufvertrag Ihrer Liegenschaft in HU
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